Artenschutzrechtliche Prüfung
Unser Büro führt basierend auf der aktuellen Gesetzesgrundlage und unter Berücksichtigung allgemeingültiger Fachkonventionen vorhabensbezogene spezielle artenschutzrechtliche Prüfungen (kurz: saP oder Artenschutzbeitrag) durch.
Die zentralen Vorschriften des besonderen Artenschutzes finden sich in den §§ 44 und 45 des BNatSchG. § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 enthält die für die gesetzlich besonders und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten geltenden Zugriffsverbote. Zur artspezifischen Bewertung der Zugriffsverbote können je nach Eingriffssituation faunistische Erfassungen erforderlich werden.
Im Rahmen der Relevanzprüfung und Konfliktanalyse wird geprüft, welche Maßnahmen zur Vermeidung des Eintretens der Zugriffsverbote ggf. erforderlich werden. Dabei kann es sich auch um die Ausweisung artspezifischer vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen handeln, wie z.B. die Schaffung von Ersatzhabitaten für die Zauneidechse, die Anlage von Laichgewässern sowie das Anbringen von Fledermauskästen oder Nisthilfen.
Durch die Prüfungen im Rahmen des Artenschutzbeitrages ist sicherzustellen, dass durch die Umsetzung eines Vorhabens keine Individuen zu Schaden kommen, der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art sich nicht verschlechtert und die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten bleibt.
Unser Büro erstellt nicht nur Fachgutachten zur Artenschutzproblematik, sondern steht auch für eine fachliche Begleitung der Umsetzung o.g. Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung.
FFH/SPA-Vorprüfung und -Verträglichkeitsprüfung
Innerhalb der Europäischen Union existiert mit NATURA 2000 ein Netz von Gebieten, das den länderübergreifenden Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräume sicherstellt. Sowohl Art. 6 der FFH-RL als auch § 34 BNatSchG fordern für Pläne und Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung eines Natura 2000-Gebietes in Verbindung stehen und ein solches Gebiet erheblich beeinträchtigen könnten, eine Prüfung auf Verträglichkeit mit den für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungszielen (kurz: FFH-Verträglichkeitsprüfung bzw. FFH-VP).
Dabei handelt es sich um
- Lebensräume nach Anhang I FFH-RL einschließlich ihrer charakteristischen Arten sowie um
- Arten nach Anhang II FFH-RL bzw. Vogelarten nach Anhang I und Art. 4 Abs. 2 VS-RL
einschließlich ihrer Habitate bzw. Lebensräume.
Die Prüfung von Vorhaben auf ihre Zulässigkeit besteht aus verschiedenen Teilprüfungen. Im Rahmen einer FFH-Vorprüfung kann vor der Durchführung einer FFH-VP für Pläne und Projekte geklärt werden, ob es überhaupt zu erheblichen Beeinträchtigungen eines Natura 2000-Gebietes kommen kann. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nachweislich von vornherein auszuschließen, so ist keine vertiefende FFH-VP erforderlich. Andernfalls ist eine vollständige Verträglichkeitsprüfung durchzuführen.
Im Rahmen der FFH-VP kann die Ausweisung von Schadensbegrenzungsmaßnahmen erforderlich werden. Sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden, dann wird eine Ausnahmeprüfung, einschließlich einer Alternativenprüfung, nach § 34 BNatSchG und die Festsetzung von Kohärenzsicherungsmaßnahmen zur Erhaltung des Netzwerkes Natura 2000 notwendig.
Landschaftspflegerischer Begleitplan
Ändert sich durch ein Bauvorhaben die Gestalt oder Nutzung von Grundflächen, so entstehen nach § 14 BNatSchG Eingriffe in Natur und Landschaft.
Der Verursacher dieser Veränderungen ist laut § 13 BNatSchG verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen nach § 15 BNatSchG durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen. Diese Eingriffssituation wird von unserem Büro in den Ausführungen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) dargelegt und bewertet.
Die Grundlage hierfür bilden faunistische Bestandsdaten und die von uns im Zuge eines jeden LBP durchgeführte Biotop- & Nutzungstypenkartierung der betroffenen Bereiche sowie die Bestandsaufnahme der abiotischen Schutzgüter, wie z.B. Wasser und Boden. Sofern erforderlich werden im Zuge der Eingriffsbewertung entsprechende Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen abgeleitet.
Der LBP stellt die behördliche Genehmigungsgrundlage zur Bewältigung der Eingriffsregelung nach §§ 13 und 15 BNatSchG dar.
Ökologische Baubegleitung
Zur Kontrolle der Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen und zur Einhaltung umweltschutzgesetzlicher Vorgaben auf Baustellen bieten wir eine ökologische Bauüberwachung an. Unser Team prüft vor Ort die Einhaltung von Gehölzfällfristen, Baufeldern, artenschutzrechtlich begründeten Bauausschlusszeiten und kontrolliert Vegetationsschutzzäune und Stammschutz auf ihre Funktionalität. Weiterhin führen wir im Rahmen der ökoBÜ vor Abriss- und Fällarbeiten qualifizierte Gehölz- und Bauwerkskontrollen auf Besatz durch Vögel, Fledermäuse und Holzkäfer durch. Wir betreuen Amphibien- und Reptilienfangzäune und übernehmen die Umsiedlung von Zauneidechsen einschließlich begleitendem Erfolgsmonitoring. Zudem kontrollieren wir den Eingriffsbereich auf Feldhamstervorkommen und siedeln bei Positivnachweisen gefangene Feldhamster um. Die ökoBÜ umfasst aber auch die fachliche Begleitung bei der Schaffung von Ersatzhabitaten (z.B. Anlage von Laichgewässern und Zauneidechsenhabitaten) oder beim Ausbringen von künstlichen Fledermausquartieren und Nisthilfen.
Die beschriebenen Leistungen der ökoBÜ stellen lediglich Tätigkeitsschwerpunkte dar und besitzen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Unser Team der ökoBÜ handelt stets zuverlässig und lösungsorientiert in enger Abstimmung mit den Flächeneigentümern, den Vorhabenträgern sowie den zuständigen Naturschutzbehörden.
Umweltverträglichkeitsstudie
Die Notwendigkeit der Erarbeitung einer UVS ergibt sich aus den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), welches in Anlage 1 alle prüfpflichtigen Vorhaben aufführt.
Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Genehmigungsverfahren und dient der Entscheidung über die Zulässigkeit bestimmter Projekte. Sie verfolgt das Ziel der frühzeitigen und umfassenden Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der mittelbaren und unmittelbaren Umweltauswirkungen, die durch das Vorhaben hervorgerufen werden können.
Entsprechend werden durch unser Büro im Rahmen der UVS alle prüfungsrelevanten Schutzgüter erfasst, bewertet und die Auswirkungen der einzelnen Vorhabensvarianten ermittelt.
Sie endet mit der Herausarbeitung einer Vorzugslösung unter der Berücksichtigung des ermittelten Raumwiderstandes. Das Ergebnis ist bei allen behördlichen Entscheidungen über die Zulassung des Vorhabens zu berücksichtigen.
Umweltbericht
Den rechtlichen Rahmen der Umweltprüfung bilden die §§ 1, 1a und 2 des Baugesetzbuches.
Gemäß § 1 Abs. 5 BauGB sollen Bauleitpläne u.a. eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, unter Berücksichtigung sozialer, wirtschaftlicher und umweltschützender Anforderungen, und eine dem Allgemeinwohl dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege, sind gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen.
Für die Aufstellung eines Bebauungsplanes sind gemäß § 1 Abs. 3 BauGB in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB die Grundsätze der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu beachten (Vermeidung und Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB bezeichneten Bestandteilen).
Im Zuge des Abwägungsprozesses nach § 1 Abs. 7 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Inhalte des Umweltberichtes sind in Anlage 1 des BauGB verankert. Das Ergebnis der Prüfung ist in den Abwägungsprozess einzubinden.
Ausführungsplanung & BÜ Landschaftsbau
Über die Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanungsphase hinaus übernimmt unser Büro auch die anschließenden Dienstleistungen bezüglich der Umsetzung aller „grünplanerischen“ Projektbestandteile. Dies umfasst die Erarbeitung der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung und die fachliche Bauüberwachung von Gehölzpflanzungen und Biotopentwicklungsmaßnahmen im Rahmen des Garten- und Landschaftsbaus. Zum Leistungsumfang gehören weiterhin das Führen von Bietergesprächen und die Durchführung der Angebotsauswertung, die Teilnahme an Bauberatungen sowie die Kontrolle/ Abnahme von Pflanzenlieferungen und Überwachung/ Abnahme der Pflanz- und Pflegearbeiten in enger Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden der Sachbereiche Forst, Naturschutz und Wasser. Für den Auftraggeber prüfen wir Abschlags- und Schlussrechnungen.
Touristische Planungen
Neben der Erarbeitung von Genehmigungsunterlagen in ihrem umfangreichen Aufgabenspektrum hat sich das Büro seit vielen Jahren das öffentlichkeitsnahe und anwendungsorientierte Themenfeld „Touristische Planungen“ erschlossen.
Im Vordergrund standen dabei die Erarbeitung bzw. konzeptionelle Planung von touristischen Wander- und Radwanderrouten im Naturpark „Unteres Saaletal“ für regionale Landschaftseinheiten in Nebentälern der Saale mit einem reichhaltigen Naturpotenzial sowie kulturhistorischen und landschaftsgeschichtlichen Zeugnissen. Ziel war die Erschließung bisher peripherer Räume mit entsprechendem touristischem Entwicklungspotential. Die Sehenswürdigkeiten der Gebiete, Routenverläufe und die touristische Infrastruktur wurden in Flyern beschrieben.
Darüber hinaus konnten die Mitarbeiter des Büros ihre unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkte bei der Konzeption des Naturlehrpfades „Porphyrlandschaft Wettin/ Gimritz“ durch die Gestaltung von pädagogisch wertvollen Lehrtafeln in modernem Design und mit gebietsbezogenem Informationscharakter einbringen. Besonderes Augenmerk lag dabei darauf, naturbezogene Inhalte auch für jüngere Nutzer attraktiv zu gestalten. So kann über eine APP auf Vogelstimmen und Fledermausrufe zurückgegriffen werden.
Durch landschaftsplanerische Projekte und die Arbeiten im Naturpark „Unteres Saaletal“ besitzt das Büro weitreichende Erfahrung bei der Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungskonzeptionen für Schutzgebiete mit den Themenschwerpunkten Naturschutz und Landschaftspflege.